Der Sperrmüll darf frühestens am Nachmittag (ab 15.30 Uhr) des Vortages, spätestens jedoch bis 6 Uhr des Abfuhrtages an der Grundstücksgrenze, auf Ihrem Privat-Grundstück, an einem für das Sammelfahrzeug erreichbaren und frei zugänglichen Standplatz bereitgestellt sein (z.B. Hauseingang, Toreinfahrt, Garagenvorplatz). Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter Ihren Sperrmüll gefahrlos zwischen parkenden Autos abtransportieren können (ggf. Parkplatz freihalten).
Der Transportweg für unsere Lademannschaft muss verkehrssicher sein und darf nicht mehr als 5 Meter betragen. Es muss eine Durchgangsbreite von 1,5 Metern sichergestellt sein.
Sollte dies nicht möglich sein, kann der Sperrmüll auf dem Gehweg zur öffentlichen Straße bereitgestellt werden. Dabei muss aber ein Durchgang auf dem Gehweg freibleiben.
Da wir den Sperrmüll sortenrein mit verschiedenen Fahrzeugen entsorgen, müssen Elektrogeräte, Holzteile, sowie der restlichen Sperrmüll getrennt voneinander bereitgestellt werden.
Damit die Lademannschaft nicht irrtümlich andere Gegenstände mitnimmt, muss Ihr Sperrmüll separat (alleine) stehen.
Ist die Abholadresse direkt anfahrbar? Wir müssen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mit insgesamt 3 LKWs, ungehindert an Ihren Sperrmüll heranfahren können.
Folgende Abfälle werden bei der Sperrmüll-Abholung nicht mitgenommen:
- Schadstoffe (z. B. Lacke, Farben, …)
- Kartonagen (z. B. Umzugskartons, Zeitungen, Bücher, …)
- Elektrokleingeräte (z. B. Fön, Bügeleisen, Kaffeemaschine, …)
- Abfälle aus Umbaumaßnahmen und Bauschutt (z. B. abgelöste Tapeten, sanitäre Einrichtungen, Holzpaneelen, PVC-Boden, …)
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