Was darf hinein?
Alle Verpackungen, die nicht ausschließlich aus Papier, Pappe oder Glas bestehen.
- Verpackungen aus Kunststoff wie Folien, Becher und Styropor,
- Verbundverpackungen aus Materialmix (z. B. Aluminium und Papier) wie Getränkekartons oder Milchtüten,
- Verpackungen aus Metall wie Konserven- und Getränkedosen (sofern sie nicht mit einem Pfand belegt sind),
- geschäumte Kunststoffe, z. B. Obst- und Gemüseverpackungen.
Die Verpackungen müssen nicht gespült, aber leer sein.
Ist zu viel Restabfakk in der Verpackungstonne enthalten, können die Verpackungen nicht mehr sortiert und weiterverarbeitet werden. Die Tonnen werden dann nicht geleert. Eine Sonderleerung als Restabfall muss schriftlich beantragt werden (Antrag auf Sonderleerung).
| Volumen | Maße [L / B / H mm] | zulässiges Gesamtgewicht |
|---|---|---|
| 120 l | 500 / 540 / 80 | 50 kg |
| 240 l | 585 / 725 / 1.140 | 100 kg |
| 770 l | 1.360 / 770 / 1.320 | 320 kg |
| 1,1 m³ | 1.370 / 1.118 / 1.295 | 440 kg |
