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Informationen zur Biotonne in Frankfurt am Main

Wer seinen Bioabfall richtig trennt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Aus den organischen Reststoffen kann zum Beispiel umweltfreundliches Erdgas oder Kompost erzeugt werden.

Grundsätzlich gilt: In die Biotonne gehören Küchen- und Gartenabfälle, die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind und sich biologisch abbauen lassen. Ausgenommen sind allerdings Tierkot und tote Haustiere.

  • Die Gebühren für die Bioabfalltonne sind in den allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren enthalten.
  • Die Biotonnen haben einen grau/schwarzen Korpus und einen braunen Deckel.
  • Die Biotonne wird auf jedem Grundstück aufgestellt, das an die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt am Main angeschlossen ist.
  • Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Nutzung der Biotonne.
  • Von dieser Verpflichtung können Privathaushalte auf schriftlichen Antrag hin befreit werden, wenn nachvollziehbar und schlüssig dargelegt wird, dass alle anfallenden Bioabfälle auf dem Grundstück kompostiert werden. Dazu ist eine unbebaute, unversiegelte Fläche von 25 m² auf dem Grundstück erforderlich.
  • Die Eigenkompostierung bzw. Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang muss schriftlich beim Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main beantragt werden.
  • Gekochte Speiseabfälle gehören nicht auf den Kompost. Sie können aber über die Biotonne entsorgt werden.
  • Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert.
  • Die Biotonne gibt es in den Größen 120 und 240 l.
  • Die Größe der Biotonne ist abhängig von der Größe der Restmülltonne ( Externer Link zu Berechnung Wertstoffverhältnis).
  • Mieter können die Biotonne nicht selber bestellen. Sie müssen sich an den Vermieter oder Hausverwalter wenden.
  • Formular zur Änderung der Abfalltonnen
Biotonne für Frankfurt am Main bei der FES-Gruppe bestellen

Was darf hinein?

Alle biologisch abbaubaren Abfälle aus privaten Haushalten.

  • Obst- und Gemüseabfälle (auch Zitrusfrüchte, Bananen- und Nussschalen),
  • Rohe und gekochte Speise- und Lebensmittelreste,
  • Kaffee- und Teesatz, Filtertüten, Eierschalen,
  • Blumenerde,
  • Grünschnitt und Laub.

Was darf nicht hinein?

  • Küchen- und Speiseabfälle aus dem gewerblichen Bereich,
  • Plastiktüten, Verpackungen aus Kunststoff und Metall,
  • Kehricht, Sand und Staubsaugerbeutel,
  • Zigarettenkippen,
  • Windeln und andere gebrachte Hygieneartikel,
  • Kleintierstreu,
  • Flüssigkeiten, z. B. Suppen, Soßen, Getränke,
  • Kompostierbares Plastik (z. B. aus Maisstärke).

Ist zu viel Restmüll in der Biotonne enthalten, kann der Biomüll nicht weiterverarbeitet werden. Die Tonnen werden dann nicht geleert. Eine Sonderleerung als Restmüll muss schriftlich beantragt werden ( Antrag auf Sonderleerung).


Feuchte Bioabfälle

Feuchte Bioabfälle wie Salat- oder Obst- und Gemüsereste können Sie in Zeitungs- und Küchenpapier einwickeln. Speziell für die Bioabfallsammlung gibt es Papiertüten, um die Tonne vor Verschmutzung und Geruch zu schützen.

Abbaubare Kunststoffbeutel sind für die Sammlung von Bioabfällen in Frankfurt am Main nicht erlaubt!

Diese Beutel können in einer Bioabfallbehandlungsanlage nicht verarbeitet werden, weil die Verweildauer zu kurz ist. Sie müssen als Störstoff aufwendig aussortiert werden. Generell dürfen keine kompostierbaren Kunststoffprodukte über die Biotonne entsorgt werden.

Laub richtig entsorgen

Im Herbst fällt besonders viel Laub an. Während für das Laub auf öffentlichen Wegen die Stadtreinigung zuständig ist, können kleinere Mengen selbst über die Biotonne entsorgt werden.

Größere Mengen Grünabfall abgeben

Grünabfälle wie Äste und Rasenschnitt dürfen bis zu einer Menge von 3 m³ bei unseren Abgabeorten und Kofferraumservice entsorgt werden.

Weiterhin gibt es jeweils im Frühjahr und Herbst unsere Grünschnittentsorgung frei Haus.

Kompostieren im eigenen Garten

Wer einen Garten hat, kann viele Bioabfälle auch selbst kompostieren. So entsteht ganz natürlich frischer Humus. Aber Vorsicht: Nicht alle organischen Abfälle sind dafür geeignet. Die Externer Link zu „Kompostfibel“ des Umweltbundesamtes bietet dir eine gute Übersicht, was du kompostieren kannst – und was nicht.


Volumen Maße [L / B / H mm] zulässiges Gesamtgewicht
120 l 500 / 540 / 80 50 kg
240 l 585 / 725 / 1.140 100 kg