Wann soll der Sperrmüll rausgestellt werden?
Am Abholtag muss alles spätestens bis 6.00 Uhr bereit stehen, frühestens jedoch am Vortag ab 15.30 Uhr. Das Hinzustellen von Gegenständen bzw. das Zerwühlen wird so eingeschränkt. Verfrühtes Bereitstellen ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt Frankfurt am Main geahndet werden kann.
Wo soll der Sperrmüll hingestellt werden?
Der Sperrmüll ist auf ebener Erde auf dem Grundstück an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz – beispielsweise Vorgarten, Hauseingang, Toreinfahrt, Garagenvorplatz – bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, soll er auf dem Gehweg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise bereitgestellt werden. Es muss eine klare Unterscheidung zwischen Sperrmüll und sonstigem Eigentum ersichtlich sein. Sofern Zweifel bestehen könnten, muss der Eigentümer bei der Abholung vor Ort sein.
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