Es bleibt dabei: Abfallsäcke aus Biokunststoff gehören nicht in die Biotonne
Biologisch abbaubare Kunststoffsammelbeutel dürfen in Frankfurt auch künftig nicht in die Biotonne gegeben werden. Die ab Januar 2023 geltende neue Bioabfallverordnung gestattet deren Einsatz zwar im Prinzip, setzt aber das Einverständnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, also der Stadt Frankfurt, voraus.
Die Stadt Frankfurt indes hat in Abstimmung mit der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH bereits 2021 per Satzung klar festgelegt, dass biologisch abbaubare Kunststoffsammelbeutel nicht über in die Biotonne entsorgt werden dürfen. Hintergrund ist zum einen, dass das Material nicht ausreichend schnell kompostiert werden kann und zum anderen, dass die Sortiertechnik in der RMB Rhein-Main-Biokompostanlage (RMB) biologisch abbaubare nicht von herkömmlichen Kunststoffen unterscheiden kann, diese folglich aussortiert und der thermischen Verwertung zuführt.
Die FES empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern für die Entsorgung von Bioabfällen weiter die Nutzung von Papiertüten, erhältlich direkt bei RMB,im FES-Servicecenter Liebfrauenberg oder im gut sortierten Einzelhandel. Auch altes Zeitungspapier eignet sich aufgrund seiner Saugfähigkeit gut als Unterlage in der Biotonne.
Für die Biotonne ebenfalls verboten bleiben andere Produkte aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (z.B. Geschirr, Kaffeekapseln etc.).
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