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Containerlieferung und -abholung

Wohin darf der Container gestellt werden?

Bei der Bestellung haben Sie die Wahl:

Sie können Ihren Container entweder auf eine öffentlichen Fläche (z. B. Straße oder Gehweg) oder auf privates Gelände stellen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für die Aufstellung auf öffentlicher Fläche eine Sondernutzungsgenehmigung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Kommune benötigen. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt.

Bitte beachten Sie: Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main erheben wir eine Gebühr von 9,52 €, die im angezeigten Komplettpreis enthalten ist.

Für die Containerstellung auf privatem Gelände entfällt die Einholung einer Sondernutzungsgenehmigung.


Was ist eine Sondernutzungsgenehmigung? Wie/ Wo ist sie zu beantragen?

Bei der Bestellung haben Sie die Wahl:

Sie können Ihren Container entweder auf eine öffentlichen Fläche (z. B. Straße oder Gehweg) oder auf privates Gelände stellen.

Um Ihren Container auf einer öffentlichen Fläche abzustellen, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Kommune. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt. Die Höhe der Gebühr hängt von der zuständigen Stadt bzw. Kommune sowie der bestellten Containeranzahl und Stelldauer ab.

Bitte beachten Sie: Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main erheben wir eine Gebühr von 9,52 €, die im angezeigten Komplettpreis enthalten ist.

Für die Containerstellung auf privatem Gelände entfällt die Einholung einer Sondernutzungsgenehmigung.


Was ist bei der Wahl des Stellplatzes für meinen Container zu beachten?

Um eine problemlose Aufstellung bzw. Abholung Ihres Containers gewährleisten zu können, sollte die Zufahrt für das Containerfahrzeug zugänglich und nicht durch niedrige Bäume, Laternen, Schilder usw. versperrt sein. Die Verkehrsvorschriften nach StVO sind einzuhalten.

Zudem kann eine Aufstellung bzw. Abholung des Containers nur auf einem Stellplatz mit befestigter Abstell- bzw. Abrollfläche erfolgen.


Welche Vorlaufzeit liegt zwischen meiner Bestellung und Containerlieferung?

Ihr bestellter Container kann mit nur zwei Tagen Vorlaufzeit an dem von Ihnen gewünschten Lieferort gestellt werden.

Wählen Sie einfach das gewünschte Lieferdatum in Ihrer Bestellung und nach Prüfung der Verfügbarkeit erhalten Sie schnellstmöglich die Bestätigung Ihrer Bestellung.

Selbstverständlich können Sie bei der Bestellung Ihres Containers auch einen individuellen Liefertermin festlegen. Je früher Sie bestellen, desto sicherer wird die Stellung Ihres Abfallcontainers zum gewünschten Termin.


Wann erfolgt die Lieferung/Abholung meines Containers?

Wählen Sie einfach das gewünschte Lieferdatum in Ihrer Bestellung und nach Prüfung der Verfügbarkeit erhalten Sie schnellstmöglich die Bestätigung Ihrer Bestellung.

Details zu Ihrer Bestellung, so auch die gewünschte Uhrzeit Ihrer Lieferung bzw. Abholung können Sie im Anschluss direkt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vor Ort abstimmen. Gerne können Sie entsprechende Details auch schon bei Bestellung im Bemerkungsfeld hinterlegen.

Je früher Sie bestellen, desto sicherer wird die Stellung Ihres Abfallcontainers zum gewünschten Termin.


Ist meine Anwesenheit bei Lieferung/Abholung meines Containers erforderlich?

Wir empfehlen Ihnen bei Lieferung bzw. Abholung Ihres Containers vor Ort zu sein, um zu gewährleisten, dass der Container an die richtige Stelle gestellt wird. Zudem ist die Lieferung bzw. Abholung Ihres Containers bei dem Fahrer des Containerfahrzeugs zu quittieren.


Wie lange beträgt der Stellzeitraum? Kann dieser verlängert werden?

Der Preis für einen Abfallcontainer versteht sich inklusive einer Containermiete von maximal zehn Arbeitstagen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den Container problemlos stehen lassen.

Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Ihnen eine Mietgebühr von 1,00 € (zzgl. MwSt.) pro Arbeitstag. Bei Bedarf verlängern Sie den Stellzeitraum bitte unter der Servicehotline 0800 2008007-70.

Bitte beachten Sie, dass bei Stellung des Containers auf öffentlicher Fläche, zusätzlich eine entsprechende Sondernutzungsgenehmigung Ihrer Stadt bzw. Kommune erforderlich ist.


Darf ich den Container umstellen, verrücken oder drehen?

Um eine problemlose Aufstellung Ihres Containers gewährleisten zu können, sollten Sie ihn, vor allem bei einem räumlich begrenzten Aufstellort, nicht umstellen, verrücken oder drehen.

Je nach Größe und Inhalt kann der Container im Anschluss an die Befüllung nicht mehr in seine Ausgangsposition zurückverschoben werden. Dadurch entstehende Zusatzkosten werden Ihnen in einer separaten Rechnung nachberechnet.