
Mobile Lichtsignalanlagen
Beim Einsatz von mobilen Lichtsignalanlagen (LSA, umgangssprachlich Ampeln) gibt es viel zu beachten, damit der Verkehrsfluss an Bau- bzw. Engstellen nicht zum Erliegen kommt. Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert werden.
Planung und Genehmigung
Die Behörde, die das Aufstellen von mobilen Lichtsignalanlagen in Auftrag gibt, muss sorgfältig auf Grundlage der vorliegenden Verkehrsdaten planen. Für die Genehmigung müssen verkehrstechnische Unterlagen (VTU) erstellt werden. Sie enthalten alle Informationen, die mit dem Betrieb der Anlage in Zusammenhang stehen – z. B. Signallage und Signalzeitenpläne, Zwischenzeitenpläne usw. Die verkehrstechnischen Unterlagen sind für alle Lichtsignalanlagen erforderlich – von der einfachen Engstellenabsicherung auf dem Land bis zur Großstadtkreuzung mit Straßenbahnverkehr und grüner Welle. In der Regel stellen Verkehrssicherungsfirmen Lichtsignalanlagen, natürlich erst nachdem diese von der zuständigen Behörde genehmigt wurden.
Einrichtung
Es gibt vier Typen von Lichtsignalanlagen:

Typ | Ausstattung | Einsatzgebiet |
---|---|---|
Typ A | Engstellenlichtsignalanlage ohne Signalsicherungen |
Nur zulässig für Baustellen bis max. 50 m. Verkehrsteilnehmer müssen die jeweilige Gegenseite einsehen können |
Typ B | Lichtsignalanlage mit Signalsicherungen | Engstelle mit normalem Verkehrsaufkommen mit festen Grünzeiten |
Typ C | Lichtsignalanlage mit Signalsicherungen und Verkehrsabhängigkeit | Engstelle mit unterschiedlichen Verkehrsaufkommen |
Typ D | Lichtsignalanlage für kreuzende Verkehrsströme – verkabelt | Anlage für den Kreuzungsverkehr von KFZ, Fußgänger, Straßenbahnen etc. mit verkehrsabhängiger Steuerung und ggf. Koordinierung und Anschluss an Zentralrechner |

Die Programmierung muss fachgerecht nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) erfolgen. Weiterhin ist die DIN VDE 0832 zu beachten. Nach der Einrichtung müssen sie behördlich abgenommen werden.
Die passende Fachfirma
Die mobilen Lichtsignalanlagen unserer Tochterfirma FFR GmbH erfüllen alle notwendigen Kriterien und technischen Anforderungen nach StVO, T-LSA 97, DIN 67527 (Lichttechnische Eigenschaften von Signallichtern im Verkehr) sowie DIN VDE 0832 (Straßenverkehrsanlagen). Das Fachpersonal der FFR erstellt die notwendigen verkehrstechnischen Unterlagen, programmiert nach RiLSA, montiert, wartet und kontrolliert gemäß ZTV-SA.